Bevor die Leistung beansprucht werden kann, zwang die pflegebedürftige Person derzeit noch mindestens 6 Monate lang von einer nahestehenden Person rein ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein.Daru?ber uff können sie Ehemals in abhängigkeit Halbjahr eine Beratung rein der eigenen Häuslichkeit durch eine hierfu?r zugelassene Lokalität �